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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 145, 337
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 145, Seite: 337
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 145, 337:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.10.2000
- XI ZR 42/00 -
BGH zu den Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei der Verwahrung von EC-Karte und Geheimnummer
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Art der Verwahrung von EC-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto als grob fahrlässig anzusehen ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 145, 337 wird teils auch als „BGHZ 145, S. 337“ zitiert.