Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 124, 39
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 124, Seite: 39
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 124, 39:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.1993
- VIII ZR 106/93 -
Taschenkontrollen im Supermarkt sind ohne konkreten Verdacht unrechtmäßig
Körperliche und sonstige Durchsuchungen wie die Kontrolle mitgeführter Taschen stellen in aller Regel erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht dar. Ein Supermarktbetreiber darf von seinen Kunden daher Taschenkontrollen nur bei einem konkreten Verdacht fordern. Ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, wenn es an einem konkreten gegen ihn gerichteten Verdacht fehlt, kann auch nicht wegen Störung des Geschäftsbetriebes mit einem Hausverbot belegt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 124, 39 wird teils auch als „BGHZ 124, S. 39“ zitiert.