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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 121, 248
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 121, Seite: 248
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 121, 248:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.02.1993
- V ZR 62/91 -
Auch in reinem Wohngebiet ist Lärm von Kindern und Jugendlichen in höherem Maße als generell hinzunehmen
Die am Stadtrand wohnende Eigentümerin eines Grundstücks, das an einen Jugendzeltplatz angrenzt, muss die von diesem ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen hinnehmen. Sie hat keinen Anspruch gegen die Betreiberin des Zeltplatzes auf Unterlassung des Betriebs oder Vornahme von Maßnahmen zur Vermeidung von Geräuschimmissionen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 121, 248 wird teils auch als „BGHZ 121, S. 248“ zitiert.