Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 120, 239
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 120, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 120, 239:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.11.1992
- V ZR 82/91 -
Nachbar muss Froschgequake aus Gartenteich erdulden
Nachbarn müssen Froschgequake erdulden und können grundsätzlich nicht verlangen, dass die Frösche entfernt werden, weil Frösche nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 120, 239 wird teils auch als „BGHZ 120, S. 239“ zitiert.