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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 119, 147
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 119, Seite: 147
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 119, 147:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1992
- IV ZR 223/91 -
Versicherungsschutz nach Verkehrsunfall: Eindeutiger Rotlichtverstoß stellt grob fahrlässiges Verhalten dar
Überfährt eine Autofahrerin mit unvermittelter Geschwindigkeit eine schon seit einiger Zeit Rot zeigende Ampel, so liegt darin ein grob fahrlässiges Verhalten. Von einem entschuldbaren Augenblickversagen kann in einem solchen Fall regelmäßig nicht ausgegangen werden. Denn ein Verkehrsteilnehmer muss beim Überfahren einer Kreuzung stets hoch aufmerksam sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 119, 147 wird teils auch als „BGHZ 119, S. 147“ zitiert.