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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHZ 116, 184

Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 116, Seite: 184

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 116, 184:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2004
- III ZR 213/03 -

Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten

Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BGHZ 116, 184 wird teils auch als „BGHZ 116, S. 184“ zitiert.