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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 112, 74
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 112, Seite: 74
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 112, 74:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.07.1990
- III ZR 217/89 -
Winterdienst: Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße
Die Winterdienstpflicht einer Gemeinde richtet sich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht nach der Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße. Dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 StrReinG NRW nur auf "gefährliche" Fahrbahnstellen abstellt, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 112, 74 wird teils auch als „BGHZ 112, S. 74“ zitiert.