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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHZ 107, 359

Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 107, Seite: 359

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 107, 359:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.06.1989
- VI ZR 241/88 -

BGH: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schlaganfall aufgrund durch Unfallverursacher herbeigeführte Aufregung

Stellt der Unfallverursacher nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten als Schuldigen hin und regt sich der Geschädigte so sehr darüber auf, dass er einen Schlaganfall bekommt, so haftet dafür nicht der Unfallverursacher. Denn zum einen dienen die Verkehrsregeln nicht zum Schutz vor Schlaganfällen durch Aufregung und zum anderen sind unberechtigte Schuldzuweisungen nach einem Unfall nicht als rechtswidrig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BGHZ 107, 359 wird teils auch als „BGHZ 107, S. 359“ zitiert.



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