wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHSt 17, 240

Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 17, Seite: 240

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 17, 240:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom09.05.1962
- 4 StR 93/62 -

Haltende Fahrzeuge müssen äußersten rechten Fahrbahnrand nutzen

Ein Fahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug für kurze oder längere Zeit aus dem fließenden Verkehr ausscheiden will, muss zum Zwecke des Haltens soweit wie möglich an die rechte Begrenzung der Fahrbahn heranfahren. Auf Einbahnstraßen ist wahlweise links in gleicher Weise zu halten. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle BGHSt 17, 240 wird teils auch als „BGHSt 17, S. 240“ zitiert.




Werbung