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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHReport 2009, 1115
Zeitschrift: BGH Report (BGHReport),
Jahrgang: 2009, Seite: 1115
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHReport 2009, 1115:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.05.2009
- I ZR 218/07 -
BGH: Einmaliges Versenden einer unverlangten Werbe-Mail unzulässig
Die einmalige Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und ist daher unzulässig. Der Empfänger kann in diesem Fall auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHReport 2009, 1115 wird teils auch als „BGHReport 09, 1115“, „BGHReport 2009, S. 1115“ oder „BGHReport 09, S. 1115“ zitiert.