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Dienstag, 19. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHReport 2006, 329

Zeitschrift: BGH Report (BGHReport),
Jahrgang: 2006, Seite: 329

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHReport 2006, 329:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -

Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden

Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BGHReport 2006, 329 wird teils auch als „BGHReport 06, 329“, „BGHReport 2006, S. 329“ oder „BGHReport 06, S. 329“ zitiert.




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