Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHReport 2006, 329
Zeitschrift: BGH Report (BGHReport),
Jahrgang: 2006, Seite: 329
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHReport 2006, 329:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHReport 2006, 329 wird teils auch als „BGHReport 06, 329“, „BGHReport 2006, S. 329“ oder „BGHReport 06, S. 329“ zitiert.