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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHReport 2005, 731
Zeitschrift: BGH Report (BGHReport),
Jahrgang: 2005, Seite: 731
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHReport 2005, 731:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.09.2004
- I ZR 93/02 -
Werbende dürfen Passanten nicht grenzenlos belästigen
Werden Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden gezielt angesprochen, ohne dass der Werbezweck eindeutig erkennbar ist, liegt eine unzumutbare Belästigung vor. Eine solche Werbemethode ist wettbewerbswidrig und daher unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHReport 2005, 731 wird teils auch als „BGHReport 05, 731“, „BGHReport 2005, S. 731“ oder „BGHReport 05, S. 731“ zitiert.