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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.05.2010
- XI R 32/08 -
BFH zur Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs
Umsatzbesteuerung ist entweder pauschal oder nach tatsächlichen Kosten durchzuführen
Die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW ist entweder pauschal in Anlehnung an die ertragsteuerliche so genannte 1 %-Regelung oder aber nach den tatsächlichen Kosten durchzuführen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die nichtunternehmerische Nutzung eines zum
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für die private Kfz-Nutzung ihres Gesellschafters bei der
Kombination verschiedener Methoden der Ermittlung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage nicht statthaft
Der Bundesfinanzhof billigte die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, hielt allerdings die Kombination verschiedener Methoden der Ermittlung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage nicht für statthaft. Er entschied, dass ein Unternehmer nicht von dem ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der so genannten 1 %-Regelung ausgehen und sodann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln dürfe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2010
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- BFH: 1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.04.2010
[Aktenzeichen: VI R 46/08]) - Betriebsausgabenabzug für Dienstfahrzeug neben pauschaler Ermittlung des Wertes der Nutzungsentnahme möglich
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2007
[Aktenzeichen: 6 K 1463/04 B])
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Dokument-Nr. 10294
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