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Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.01.2016
- X R 2/14 -
Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen stellt immer Betriebseinnahme dar
Entschädigung für Nutzungsausfall eines auch privat genutzten Firmenfahrzeugs ist uneingeschränkt als Betriebseinnahme anzusehen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme ist, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein selbständiger Versicherungsagent, hielt ein Fahrzeug im
Bewegliche Wirtschaftsgüter sind ungeteilt entweder Betriebsvermögen oder Privatvermögen
Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht. Bewegliche Wirtschaftsgüter sind selbst dann, wenn sie gemischt genutzt werden, ungeteilt entweder
Gebrauchsvorteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts ist ausschließlich dem Betrieb zuzuordnen
Damit setzt der Bundesfinanzhof die Rechtsprechung zu Schadenersatzleistungen fort, die als Ausgleich für Substanzverluste oder Substanzschäden vereinnahmt werden. Diese sind stets
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2016
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 22589
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