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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.10.2009
- VIII R 78/05 -
BFH: Finanzamt darf von einem Rechtsanwalt mandantenbezogene Unterlagen in neutralisierter Form verlangen
Rechtsanwalt und Steuerberater sind bei Ermittlung steuerrelevanter Sachverhalte zum Mitwirken verpflichtet
Ein Rechtsanwalt und Steuerberater darf im Rahmen einer ihn persönlich betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht aufgrund seiner gesetzlichen Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweigern, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt. Eine Außenprüfung ist auch bei Personen zulässig, die kraft Gesetzes Berufsgeheimnisse wahren müssen; ein Rechtsanwalt und Steuerberater muss deshalb grundsätzlich bei der Ermittlung der steuerrelevanten Sachverhalte mitwirken. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klage aus anderen Gründen teilweise Erfolg. Aus der Reihe verschiedener Vorlageverlangen des Finanzamts war ein Teil wegen Unbestimmtheit rechtswidrig, ein anderer Teil, weil das
Kein Verweigerungsrecht wenn mandantenbezogene Daten bereits bekannt sind
Hingegen konnte sich der Kläger nicht auf Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte nach §§ 103, 104 der Abgabenordnung berufen. Solche Verweigerungsrechte bestehen nicht, soweit die vom
Finanzamt an Anspruch auf Einsicht in mandantenbezogene Unterlagen in neutralisierter Form
Im Übrigen bestehen die gesetzlichen Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte zwar grundsätzlich auch in der bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2010
Quelle: ra-online, BFH
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Dokument-Nr. 9235
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