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Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.12.2012
- VIII R 5/10 -
Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung
Auskunftsersuchen der Finanzbehörde, die Vorwurf der Steuerhinterziehung herleiten lassen, haben eine diskriminierende Wirkung
Der Steuerpflichtige hat ein Rehabilitationsinteresse, wenn die Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erzielte der Kläger unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit für eine leitende Tätigkeit in einem Verein. Im Verlauf eines gegen ihn eingeleiteten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durchsuchte die
Ansehen des Klägers durch Auskunftsersuchen der Steuerfahndung erheblich gefährdet
Der BFH entschied, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Jahrgang: 2013, Seite: 411 ZD 2013, 411
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Dokument-Nr. 15176
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