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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.04.2021
- VI R 8/19 -
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
Sterbegeld stellt steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit dar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, nicht steuerfrei ist.
Die Klägerin war zusammen mit ihren beiden Geschwistern Erbin ihrer verstorbenen Mutter (M), die als Ruhestandsbeamtin vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Pension bezog. Den Erben stand nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ein
Finanzamt sah Sterbegeld als steuerpflichtige Einnahmen an
Das Finanzamt sah das
BFH: Beamtenrechtliches Sterbegeld ist steuerbare Einkommen
Dem ist der BFH entgegengetreten. Bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2021
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30709
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