wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.12.2004
VI R 182/97 -

BFH: Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug zulässig

Auf die voraussichtlich geschuldete Einkommensteuer hat ein Steuerpflichtiger vierteljährliche Vorauszahlungen zu entrichten, die vom Finanzamt nach dem Ergebnis der letzten Steuerveranlagung durch Vorauszahlungsbescheid festgesetzt werden (§ 37 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - ). Andererseits wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer nach § 38 Abs. 1 EStG als "Lohnsteuer" durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Damit gilt die auf die Lohneinkünfte entfallende Einkommensteuer als abgegolten, falls nicht die Voraussetzungen für eine Veranlagung des Arbeitnehmers vorliegen. Wird der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, stellt der Lohnsteuerabzug der Sache nach ebenfalls eine Vorauszahlung auf die später festzusetzende Einkommensteuer dar.

Trotz des Lohnsteuerabzugs kann es bei Steuerpflichtigen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, durch die Veranlagung zu Steuernachzahlungen kommen. Die Finanzverwaltung setzt in diesen Fällen zusätzliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Praxis mit Urteil vom 20. Dezember 2004 VI R 182/97 erstmals ausdrücklich bestätigt.

Im entschiedenen Fall hatte eine verheiratete Arbeitnehmerin mit der Lohnsteuerklasse III die getrennte Veranlagung nach § 26 a EStG gewählt, was (wie in den Jahren zuvor) zu einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung geführt hatte. Der BFH sah die Festsetzung von Vorauszahlungen vor allem deshalb als statthaft an, weil das Gesetz ausdrücklich bestimme, dass die Vorauszahlungen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer bemessen, die sich "nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge" bei der letzten Veranlagung ergeben habe (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG). Verfassungsrechtliche Bedenken, die die Klägerin erhoben hatte, teilte der BFH nicht. Ebenso sah er keinen unzulässigen Eingriff in das den Eheleuten zustehende Wahlrecht hinsichtlich der Lohnsteuerklasse.

Werbung

der Leitsatz

Die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 8/05 des BFH vom 10.02.2005

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einkommensteuer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 184 Dokument-Nr. 184

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil184

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?