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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 02.02.2011
- VI R 15/10 -
BFH: Privat veranlasste Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung nicht abziehbar
Reisekosten für privat veranlasste Besuche stellen keine Werbungskosten dar
Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts berufstätigen Ehegatten sind zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zu entschiedenen Fall, lebten die
Besuchsreisen des Klägers hatten ausschließlich private Motive
Der Bundesfinanzhof entschied – wie zuvor schon das Finanzgericht – dass die Reisekosten des Klägers für Besuche in Y keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Privat motivierte Wohnsitzverlegung führt nicht zu doppelter Haushaltsführung
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2008
[Aktenzeichen: 14 K 2114/05 B]) - BFH zur doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.03.2007
[Aktenzeichen: VI R 31/05]) - Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.05.2007
[Aktenzeichen: VI R 47/03 ])
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Dokument-Nr. 11341
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