wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.11.2005
V R 63/02 -

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei "Duty-Free"-Läden

Eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung setzt insbesondere voraus, dass der liefernde Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes-UStG).

Der Betreiber eines "Duty-Free"-Ladens im Transitbereich eines deutschen Flughafens machte diese Steuerbefreiung für seine Verkäufe geltend.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dem Betreiber die Steuerbefreiung nicht zusteht. Das Verbringen von Waren in einen "Duty-Free"-Laden durch dessen Betreiber ist noch keine Beförderung oder Versendung durch ihn in das Drittlandsgebiet, weil auch der Transitbereich der deutschen Flughäfen zum deutschen Staatsgebiet gehört.

Die Beförderung der im "Duty-Free"-Laden erworbenen Waren durch den Reisenden in das Drittlandsgebiet erfüllt zwar grundsätzlich den Tatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG. Die Steuerbefreiung setzt in diesem Fall aber nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. §§ 9, 17 UStDV den dort vorgesehenen Abnehmernachweis durch den Verkäufer voraus. Dazu muss er insbesondere Namen und Anschrift des Käufers aufzeichnen. Dieses Erfordernis verstößt weder gegen verfassungsrechtliche noch gegen gemeinschaftsrechtliche Grundsätze.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/06 des BFH vom 15.02.2006

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Steuerbefreiung | Umsatzsteuer | Mehrwertsteuer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1916 Dokument-Nr. 1916

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1916

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung