Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2015
- V R 60/14 -
Bleaching beim Zahnarzt kann umsatzsteuerfreie Heilbehandlung sein
Zahnaufhellung muss in sachlichem Zusammenhang mit vorheriger steuerfreier Zahnbehandlung stehen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zahnaufhellungen (sogenanntes Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind.
Nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes sind Heilbehandlungen des Zahnarztes
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin - eine Zahnarztgesellschaft - im Anschluss an bestimmte medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen) bei einigen Patienten Zahnaufhellungen an zuvor behandelten Zähnen durchgeführt. Das Finanzamt betrachtete diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig und setzte entsprechend
BFH bejaht im vorliegenden Fall Steuerfreiheit für Zahnaufhellungen
Der Bundesfinanzhof sah dies anders. Zahnaufhellungsbehandlungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Schönheitsoperationen aufgrund von Krankheiten, Verletzungen oder angeborener körperlicher Mängel steuerfrei
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.12.2014
[Aktenzeichen: V R 16/12]) - "Bleaching" muss nicht von einem Zahnarzt durchgeführt werden
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2006
[Aktenzeichen: 3-12 O 205/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21012
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21012
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.