wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2008
II R 10/06 -

Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteil

Mit Urteil vom 16. Januar 2008 II R 10/06 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, noch kein schenkungsteuerpflichtiger Vermögensgegenstand zugewendet wird.

Dem Kläger waren gegen Jahresende 1998 von seinem Vater Unterbeteiligungen an dessen Kommandit- und GmbH-Geschäftsanteilen geschenkt worden. Der Schenkungsvertrag sah vor, dass der Vater die aus den Gesellschaftsanteilen folgenden Stimm-, Kontroll- und sonstigen Verwaltungsrechte bei diesen Gesellschaften auch künftig nach eigenem Ermessen ausübt.

Nach Auffassung des BFH liegt kein schenkungsteuerbarer Vorgang vor, weil der Kläger aufgrund des Schenkungsvertrages weder rechtlich noch tatsächlich frei über die ihm zugewendeten Unterbeteiligungen verfügen konnte. Die durch den Schenkungsvertrag begründete Innengesellschaft verfüge über kein Vermögen, das dem Kläger und seinem Vater gesamthänderisch zustehe. Insbesondere habe der Vater seine Beteiligungen an den Hauptgesellschaften nicht in die Innengesellschaft eingebracht; vielmehr habe der Kläger lediglich schuldrechtliche Ansprüche gegen seinen Vater auf Teilhabe an künftigen Gewinnen und etwaigen Liquidationserlösen erworben.

Demnach unterliegen die Gewinne und Erlöse erst dann der Schenkungsteuer, wenn der Kläger sie auch tatsächlich bezogen hat.

Werbung

der Leitsatz

Mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, wird noch kein Vermögensgegenstand zugewendet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32 des BFH vom 26.03.2008

Vorinstanz:
  • Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.11.2005
    [Aktenzeichen: 3 K 5635/03 Erb]
Aktuelle Urteile aus dem GmbH-Recht | Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5804 Dokument-Nr. 5804

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5804

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung