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Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.08.2009
- I R 88, 89/07 -
BFH: Frühere Pauschalbesteuerung "schwarzer Fonds" verstößt gegen EU-Recht
Unverhältnismäßige Beschränkung der Freiheit des Kapitalverkehrs
Die (frühere) pauschale Gewinnbesteuerung für Auslandsfonds (sog. schwarze Fonds) verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und war deswegen sowohl für Fonds der anderen EU-Mitgliedstaaten als auch für Fonds aus so genannten Drittstaaten nicht anwendbar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Bis 2003 unterlagen Erträge aus ausländischen Fonds, die im Inland keine Vertriebszulassung und keinen steuerlichen Vertreter hatten, einer so genannten
Besteuerung von Erträgen aus Fonds aus Drittstaaten ist gemeinschaftsrechtswidrig
Nachdem der Bundesfinanzhof die
Im Urteilsfall ging es um die
Besteuerung der Erträge aus Fondsbeteiligungen einheitlich im Investmentsteuergesetz geregelt
Seit 2004 ist die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2009
Quelle: ra-online, BFH
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Dokument-Nr. 8711
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