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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.05.2009
I R 30/08 -

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit EU-Zins- und Lizenzrichtlinie vereinbar?

Bundesfinanzhof legt Frage dem Europäischem Gerichtshof vor

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein bei ihm anhängiges Revisionsverfahren zur Entscheidung darüber vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der Richtlinie 2003/49/EG (EU-Zins- und Lizenzrichtlinie) vereinbar ist.

Im Streitfall wurden die von einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre alleinige Anteilseignerin, eine in den Niederlanden ansässige Kapitalgesellschaft, gezahlten Darlehenszinsen entsprechend der im Streitjahr 2004 geltenden Regelung in § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage zur Hälfte wieder hinzugerechnet.

BFH äußert Zweifel, ob Steuerbefreiung auch steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen beinhaltet

Nach der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie sind grenzüberschreitende Zinszahlungen zwischen Unternehmen, die durch eine Beteiligung von mindestens 25 % miteinander verbunden sind, im Sitzstaat des zahlenden Unternehmens von der Steuer befreit. Der Bundesfinanzhof hält es für fraglich, ob die in der Richtlinie angeordnete Steuerbefreiung auch die volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen beim zahlenden Unternehmen gebietet.

Bedeutung für Neuregelung zu gewerbesteuerlicher Hinzurechnung von Darlehenszinsen

Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhof hat auch Bedeutung für die ab 2008 geltende Neuregelung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Darlehenszinsen in § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2009
Quelle: ra-online, BFH

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Dokument-Nr.: 8642 Dokument-Nr. 8642

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