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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BFHE 208, 104
Sammlung: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE), Band: 208, Seite: 104
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BFHE 208, 104:
Bundesfinanzhof, Urteil vom07.07.2004
- VI R 29/00 -
Aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommene Verwarnungsgelder sind für Fahrer eines Paketzustelldienstes kein Arbeitslohn
Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn ein Arbeitgeber aus eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern übernimmt, die gegen seine Fahrer verhängt worden sind, weil sie das Halteverbot verletzt haben. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 29/00 entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BFHE 208, 104 wird teils auch als „BFHE 208, S. 104“ zitiert.