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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2011
- 9 AZR 352/10 -
BAG: Regulär abzugeltende Urlaubsansprüche können bei Versäumung tariflicher Ausschlussfristen verfallen
Anspruch auf Abgeltung bestehenden Urlaubs unterliegt wie andere Ansprüche des Arbeitsverhältnisses einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen
Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, ist gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Wird das Arbeitsverhältnis wegen langer Krankheit und Bezug unbefristeter Rente wegen Erwerbsminderung beendet, können Urlaubsabgeltungsansprüche jedoch bei Versäumung der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TV-L verfallen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten von Oktober 1975 bis zum 31. März 2008 als Krankenschwester in Teilzeit beschäftigt. Sie ist seit dem 19. Oktober 2006 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 verlangte sie von der Beklagten, den ihr aus den Jahren 2007 und 2008 noch zustehenden
Entscheidungen der Vorinstanzen
Das Arbeitsgericht hat die Beklagte verurteilt, den gesetzlichen Mindesturlaub für 2007 und 2008 in Höhe von 957,50 Euro brutto abzugelten. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen.
Urlaubsabgeltungsansprüche wegen Versäumung der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TV-L verfallen
Die auf die Abgeltung ihres gesetzlichen Mindesturlaubs beschränkte Revision der Klägerin war vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Ihre Urlaubsabgeltungsansprüche verfielen wegen Versäumung der
BAG hält Urlaubsabgeltungsansprüche in weiteren Verfahren ebenfalls für verfallen
Das Bundesarbeitsgericht hat in den ähnlich gelagerten Verfahren - 9 AZR 365/10 - und - 9 AZR 475/10 - ebenfalls angenommen, die streitgegenständlichen Urlaubsabgeltungsansprüche seien wegen Versäumung der maßgeblichen Ausschlussfristen verfallen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.04.2010
[Aktenzeichen: 12 Sa 1448/09]
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Dokument-Nr. 12101
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