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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.10.2018
- 7 ABR 23/17 -
BAG: Bei Nutzung des privaten Pkw wegen Fahrt zur Schulung müssen Betriebsratsmitglieder Fahrgemeinschaft bilden
Eingeschränkte Erstattung der Fahrkosten durch Arbeitgeber
Nutzen mehrere Betriebsratsmitglieder ihren privaten Pkw, um zu einer Schulung zu fahren, so ist es grundsätzlich zumutbar, eine Fahrgemeinschaft zu bilden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Erstattung der Fahrkosten eines Betriebsratsmitglieds beschränken. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Betriebsratsmitglieder eines Unternehmens nahmen im Oktober 2015 an einer Betriebsratsschulung teil. Um zu der
Kein Anspruch auf volle Reisekostenerstattung
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dem
Pflicht zur Bildung einer Fahrgemeinschaft bei Nutzung des privaten Pkw
Ein
Keine Unzumutbarkeit wegen Unfall-, Verletzungs- und Haftungsrisiken des Straßenverkehrs
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sei die Bildung einer
Keine Unzumutbarkeit wegen unterschiedlicher Überprüfungen der Verkehrssicherheit
Das Bundesarbeitsgericht hielt die Bildung einer
Keine Unzumutbarkeit wegen fehlender persönlicher Eignung zur Fahrgastbeförderung
Die Unzumutbarkeit ergebe sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch nicht aus einer fehlenden Eignung zur Fahrgastbeförderung. Die Anforderungen, die nach § 48 FeV an die persönliche Eignung des Fahrzeugführers bei der professionellen Fahrgastbeförderung gestellt werden, bestehen für Fahrten von Betriebsratsmitgliedern in Privatfahrzeugen zu Schulungsveranstaltungen nicht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Kassel, Beschluss vom 18.05.2016
[Aktenzeichen: 8 BV 4/16] - Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 30.01.2017
[Aktenzeichen: 16 TaBV 198/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 211 NJW-Spezial 2019, 211 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2019, Seite: 407 NZA 2019, 407
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Dokument-Nr. 28633
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