Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.2019
- 6 AZR 171/18 -
Frühere Beschäftigung als Küchengeräteverkäufer vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für spätere Tätigkeit als Arbeitsvermittler
Für höheren Vergütungsanspruch muss frühere Tätigkeit nach Art und Anforderungsniveau den Kompetenzanforderungen der neu übertragenen Tätigkeit vergleichbar sein
Hat ein Arbeitnehmer in einer früheren Tätigkeit eine Vertriebskompetenz erworben, vermittelt ihm dies allein noch keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler, die im Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit entgeltsteigernd zu berücksichtigen wäre. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war vor seiner Einstellung bei der beklagten Bundesagentur für Arbeit selbständiger Handelsvertreter für Produkte zur Ausstattung von Großküchen (z.B. Spülmaschinen, Wasseraufbereitungsanlagen). Bei der Beklagten wurde ihm die
Höhere Vergütung nur bei Ausüben der übertragenen Tätigkeit ohne lange Einarbeitungszeit gerechtfertigt
Nach § 18 Abs. 5 des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) in der seit dem 1. September 2015 geltenden Fassung wird einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung im Rahmen der Stufenzuordnung nur dann berücksichtigt, wenn die frühere
An Küchenverkäufer und Arbeitsvermittler gestellte fachliche Anforderungen nicht vergleichbar
Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab. Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online (pm)
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.01.2018
[Aktenzeichen: 6 Sa 1435/17]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27177
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27177
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.