Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2015
- 5 AZR 843/14 -
BAG: Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers trotz an Arbeitgeber gerichteten Beschäftigungsverbots durch Auftraggeber
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Verbietet der Auftraggeber oder Kunde den Arbeitgeber unter Berufung auf vertragliche Pflichten einen bestimmten Arbeitnehmer einzusetzen, so steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich dennoch der Vergütungsanspruch zu. Denn ein Unvermögen an der Erbringung der Arbeitsleistung liegt in einem solchen Verbot nicht. Soweit dem Arbeitgeber die Annahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nicht unzumutbar ist, befindet sich der Arbeitgeber somit im Annahmeverzug. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein an einem Berliner
Anspruch auf Vergütung aufgrund Annahmeverzugs
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts und wies daher die Revision der Flughafenbetreiberin zurück. Dem Sicherheitsmitarbeiter habe gemäß § 615 Satz 2 BGB ein Anspruch auf
Kein Unvermögen zur Bewirkung der Arbeitsleistung
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sei der
Kein Unvermögen infolge an Flughafenbetreiberin gerichteten Beschäftigungsverbots durch Bundespolizeidirektion
Ein vom
Keine Unzumutbarkeit der Annahme der Arbeitsleistung
Der Flughafenbetreiberin sei die Annahme der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 29.11.2013
[Aktenzeichen: 31 Ca 4554/13] - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2014
[Aktenzeichen: 17 Sa 285/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 594 MDR 2016, 594 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 244 NJW-Spezial 2016, 244 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2016, Seite: 688 NZA 2016, 688
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23643
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23643
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.