Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.10.2004
- 5 AZB 37/04 -
Arbeitsüberlastung rechtfertigt eine Fristverlängerung
Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im Fall war ein Rechtsanwalt wegen "besonders starker Arbeitsbelastung" nicht in der Lage, in einer Arbeitsgerichtssache die Berufungsbegründung fristgerecht zu erstellen. Das Gericht war der Ansicht, dass dem Anwalt - falls keine besonderen Gründe dagegen sprechen - auf Antrag Fristverlängerung zu gewähren ist. Bei der Beurteilung dieses Antrags kommt es nicht darauf an, ob er frühzeitig oder erst am letzten Tag der Begründungsfrist beim Gericht gestellt wird.
Werbung
Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2005
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 77
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss77
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.