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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.10.2004
5 AZB 37/04 -

Arbeitsüberlastung rechtfertigt eine Fristverlängerung

Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im Fall war ein Rechtsanwalt wegen "besonders starker Arbeitsbelastung" nicht in der Lage, in einer Arbeitsgerichtssache die Berufungsbegründung fristgerecht zu erstellen. Das Gericht war der Ansicht, dass dem Anwalt - falls keine besonderen Gründe dagegen sprechen - auf Antrag Fristverlängerung zu gewähren ist. Bei der Beurteilung dieses Antrags kommt es nicht darauf an, ob er frühzeitig oder erst am letzten Tag der Begründungsfrist beim Gericht gestellt wird.

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der Leitsatz

Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2005
Quelle: ra-online

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Dokument-Nr.: 77 Dokument-Nr. 77

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