wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 9. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2007
4 AZR 629/06 -

Höhergruppierungsauswahl sächsischer Lehrer bei begrenzter Stellenzahl zulässig

Notwendige Beurteilungsnoten dürfen sich in den jeweiligen Bezirken unterscheiden

Nach den Lehrerrichtlinien des Freistaats Sachsen haben Grundschullehrer einen Anspruch auf Höhergruppierung von der Vergütungsgruppe IVa in Vergütungsgruppe III BAT-O, wenn sie sich sechs Jahre lang in ihrer Tätigkeit bewährt haben. Darüber hinaus verlangen die Richtlinien, dass eine entsprechende freie Planstelle zur Verfügung steht. Wenn der Haushaltsgesetzgeber weniger Planstellen der betreffenden Vergütungsgruppe schafft, als Lehrer beschäftigt werden, die die Bewährungsvoraussetzungen erfüllt haben, muss eine Auswahlentscheidung auf der Grundlage von Beurteilungskriterien stattfinden.

Im Streitfall ist die Auswahlentscheidung derart durchgeführt worden, dass das sächsische Kultusministerium die insgesamt für eine Höhergruppierung zur Verfügung stehenden Stellen im Wesentlichen anteilig auf die vier Regionalschulämter verteilt hat. Diese haben anhand einheitlicher Beurteilungskriterien Anlassbeurteilungen der für eine Höhergruppierung in Frage kommenden Lehrkräfte erstellt. Entsprechend der auf der Grundlage der Beurteilungsergebnisse gebildeten Rangliste wurden die Grundschullehrer höhergruppiert soweit hierfür Stellen zur Verfügung standen. Dies führte im Ergebnis dazu, dass im Bezirk des Regionalschulamtes Leipzig eine höhere Beurteilungsnote für die Höhergruppierung erforderlich war, als in dem der anderen drei Regionalschulämter.

Hiergegen hat sich die Klägerin – ebenso wie fünf weitere Lehrerinnen und Lehrer in ähnlich liegenden Rechtsstreitigkeiten – zur Wehr gesetzt, die in Leipzig ein Beurteilungsergebnis erreicht hatte, das in allen anderen Regionalschulämtern zur Höhergruppierung ausgereicht hätte. Sie hat die regionale Aufspaltung des Verfahrens zur Bestenermittlung gerügt und darüber hinaus geltend gemacht, sie sei unrichtig beurteilt worden; bei zutreffender Beurteilung wäre sie auch in Leipzig höhergruppiert worden. Sie hat auf Feststellung geklagt, dass sie nach Vergütungsgruppe III BAT-O zu vergüten sei.

Ihre Klage hatte wie auch schon beim Landesarbeitsgericht keinen Erfolg.

Bei der Verteilung von haushaltsrechtlich ausgewiesenen Beförderungsstellen für angestellte Grundschullehrer in Sachsen ist der Freistaat nicht nach dem Grundsatz der „Bestenauslese“ (Art. 33 Abs. 2 GG) gezwungen, die Gesamtheit der beurteilten Grundschullehrer nach dem Ergebnis ihrer dienstlichen Beurteilungen landesweit zu berücksichtigen. Das ihm aus haushalts- und beamtenrechtlichen Erwägungen zustehende personalwirtschaftliche Ermessen kann er fehlerfrei auch dahin ausüben, dass die freien Stellen auf die Bezirke der Regionalschulämter verteilt werden, um sodann innerhalb der Bezirke die dort jeweils besten Lehrer höher zu gruppieren, auch wenn dies im Ergebnis dazu führt, dass eine bestimmte Beurteilungsnote in einem Bezirk zu einer Höhergruppierung führt, in einem anderen Bezirk dagegen hierfür nicht ausreicht.

Die Klägerin konnte die angestrebte Höhergruppierung auch nicht mit der Behauptung erreichen, das Ergebnis ihrer Beurteilung sei unrichtig und eine bestimmte bessere Beurteilung sei geboten. Dabei musste der Senat im Rahmen der Eingruppierungsklage nicht entscheiden, in welchem Umfang die Anlassbeurteilung einer Lehrkraft einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt und ob gegen die hier geltenden Kontrollmaßstäbe verstoßen wurde. Selbst wenn eine dienstliche Beurteilung fehlerhaft ist, dürfen Arbeitsgerichte diese nicht durch eine eigene Beurteilung ersetzen und darauf eine Höhergruppierung stützen. Von seltenen hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen kann auch ein möglicherweise fehlerhaft beurteilter Lehrer lediglich eine neue dienstliche Beurteilung verlangen.

Vorinstanz

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 2006 – 8 Sa 771/04 –

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/07 des BAG vom 24.01.2007

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3706 Dokument-Nr. 3706

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3706

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH