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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2010
- 3 AZR 747/08 -
BAG: Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente zulässig
Zur Frage in welcher Höhe die gesetzliche Rente für Mitarbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand eintreten, auf betriebliches Ruhegeld anzurechnen ist
Der Arbeitgeber kann für Mitarbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand eintreten, bei der Berechnung der Betriebsrente die abschlagsfreie gesetzliche Rente zugrunde legen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er die Rente erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren in Anspruch genommen hätte. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Auslegung einer Versorgungsordnung, die in § 6 Abs. 2 die
Hintergrund
Der Kläger schied mit Vollendung des 55. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten aus. Er hat Anspruch auf eine betriebliche
Die Hälfte der ungekürzten gesetzlichen Rente darf auf Betriebsrente angerechnet werden
Die Klage hatte vor dem Bundesarbeitsgericht - anders als zuvor beim Landesarbeitsgericht - keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass der
Dem Bundesarbeitsgericht lagen am selben Tag zwei weitere Verfahren (- 3 AZR 475/09 - und - 3 AZR 476/09 -) mit im wesentlichen gleich gelagertem Sachverhalt zur Entscheidung vor.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2010
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.06.2008
[Aktenzeichen: 5 Sa 438/08]
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Dokument-Nr. 10652
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