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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2006
3 AZR 475/05 -

Bundesarbeitsgericht zum Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung umfasst keine Krankheitsrisiken

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in diesem Verfahren unter anderem mit dem Begriff der betrieblichen Altersversorgung zu befassen. Dieser Begriff ist auch für die Maßstäbe entscheidend, nach denen eine Verschlechterung oder Aufhebung der bisherigen Regelungen zu überprüfen ist.

Die betriebliche Altersversorgung deckt bestimmte biometrische Risiken (Alter - sog. Langlebigkeitsrisiko, Tod, Invalidität). Sie umfasst nicht andere Lebensrisiken wie etwa Krankheitsrisiken.

Dagegen spielt es für den Begriff der betrieblichen Altersversorgung keine Rolle, ob Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob einmalige oder laufende Leistungen gewährt werden und in welchen Zeitabständen dies geschieht. Zur betrieblichen Altersversorgung zählen demnach die den Rentnern gewährten Stromdeputate und Weihnachtsgelder, jedoch nicht die Übernahme eines Teils anderweitig nicht gedeckter Krankheitskosten (Beihilfen im Krankheitsfall).

Vorinstanz

LAG München, Urteil vom 08.03.2006 - 8 Sa 838/04

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 79/06 des BAG vom 12.12.2006

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