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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.1963
- 3 AZR 173/62 -
Weihnachtsgeld: Dreimalige Wiederholung der Zahlung begründet einen Anspruch des Empfängers
Anspruch besteht unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung
Zahlt der Arbeitgeber mindestens drei Jahre hintereinander ein Weihnachtsgeld an frühere Beschäftigte, so begründet dies für den Pensionär unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung einen Rechtsanspruch auf Zahlung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger war bis zum Jahr 1954 bei der Beklagten beschäftigt. Er erhielt von dieser jährlich eine
Anspruch auf Weihnachtszuwendung bestand
Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger Recht. Die fünfmalige vorbehaltlose Gewährung des Weihnachtsgeldes begründe einen Anspruch des Empfängers diese Zuwendung auch in Zukunft zu erhalten. Soweit keine Umstände ersichtlich seien, die den Verpflichtungswillen des Arbeitgebers ausschließe, dürfen die begünstigten Arbeitnehmer nach mindestens dreimaliger vorbehaltloser Zahlung darauf vertrauen, dass sie in Zukunft die gleiche Zuwendung erhalten.
Der Arbeitgeber könne sich von dieser Verpflichtung auch nicht durch einseitigen Widerruf ohne weiteres wieder lossagen.
Grundsatz gelte ebenso für Pensionäre
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes gelte dies in ähnlicher Weise auch für
Einseitige Kürzung oder Streichung aber möglich
Der
Dies ergebe sich aus folgender Überlegung: Der Arbeitgeber wäre nämlich gegenüber dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.1961
[Aktenzeichen: 5 Sa 337/61]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1963, Seite: 346 AuR 1963, 346 | Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 14, Seite: 174 BAGE 14, 174 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1963, Seite: 875 MDR 1963, 875 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1963, Seite: 1893 NJW 1963, 1893
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Dokument-Nr. 14571
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