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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.07.2013
- 2 AZR 994/12 -
Falsche Reisekostenabrechnung sowie unberechtigte Strafanzeige gegen Kollegen rechtfertigen grundsätzlich ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers
Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer
Reicht ein Arbeitnehmer eine falsche Reisekostenabrechnung ein und erstattet er zu Unrecht eine Strafanzeige gegen einen Kollegen, verletzt er dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich. Diese Pflichtverletzungen können eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Piloten wurde ordentlich gekündigt, da er angeblich eine falsche Reisekostenabrechnung eingereicht haben soll. Der Pilot wehrte sich gegen den Vorwurf damit, dass nicht er, sondern seine Freundin die
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht verneinten Wirksamkeit der Kündigungen
Sowohl das Arbeitsgericht Düsseldorf als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hielten beide Kündigungen für
Bundesarbeitsgericht hielt vorsätzliche Falschabrechnung und somit Wirksamkeit der ersten Kündigung für möglich
Das Bundesarbeitsgericht beanstandete zwar nicht die Einschätzung des Landesarbeitsgerichts, dass der Pilot durch die falsche Reisekostenabrechnung eine erhebliche Pflichtverletzung begangen hatte. Es hielt aber entgegen des Landesarbeitsgerichts eine vorsätzliche Falschabrechnung zumindest für möglich. Denn wer eine
Aufhebung und Zurückweisung des Rechtsstreits
Da das Landesarbeitsgericht die oben genannten Umstände in seiner Entscheidung nicht berücksichtigte, hob das Bundesarbeitsgericht das Urteil auf und wies den Rechtsstreit zur Neuentscheidung zurück.
Unwirksamkeit der zweiten Kündigung bestätigt
Die zweite Kündigung sei aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts zu Recht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2014
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2011
[Aktenzeichen: 4 Ca 3895/07] - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2012
[Aktenzeichen: 9 Sa 1014/12]
- Anzeige gegen Arbeitgeber kann Kündigungsgrund rechtfertigen
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.07.2012
[Aktenzeichen: 6 Sa 71/12]) - "Whistleblowing" – Streit um außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin durch Vergleich beendet
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Vergleich vom 24.05.2012
[Aktenzeichen: 25 Sa 2138/11])
Jahrgang: 2014, Seite: 250 NZA 2014, 250
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Dokument-Nr. 17956
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