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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
- 2 AZR 700/15 -
BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen
Recht zur Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte unterliegt Verwirkung
Das Recht eines Arbeitnehmers sich als Schwerbehinderter auf den Sonderkündigungsschutz des § 168 SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung. Das Recht wird grundsätzlich nicht verwirkt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwerbehinderung geltend macht. Die Drei-Wochen-Frist ergibt sich aus § 4 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sprach eine Arbeitgeberin gegenüber einem
Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund fehlender Zustimmung des Integrationsamtes
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Arbeitgeberin zurück. Die
Keine Verwirkung des Rechts auf Sonderkündigungsschutz
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 02.07.2014
[Aktenzeichen: 14 Ca 6190/13] - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2015
[Aktenzeichen: 17 Sa 48/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 95 ArbR 2017, 95 | Zeitschrift: Arbeits-Rechts-Berater (ArbRB)
Jahrgang: 2017, Seite: 74 ArbRB 2017, 74 | Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA)
Jahrgang: 2017, Seite: 490 AuA 2017, 490 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2017, Seite: 244 BB 2017, 244 | Zeitschrift: Fachanwalt Arbeitsrecht (FA)
Jahrgang: 2017, Seite: 89 FA 2017, 89 | Zeitschrift: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR)
Jahrgang: 2017, Seite: 85 GWR 2017, 85 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 684 NJW 2017, 684 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 115 NJW-Spezial 2017, 115 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2017, Seite: 304 NZA 2017, 304 | Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)
Jahrgang: 2017, Seite: 186 ZTR 2017, 186
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Dokument-Nr. 25855
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