Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2018
- 2 AZR 378/18 -
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen wegen ausgebliebener sofortiger Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung nicht grundsätzlich unwirksam
Frist für Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung richtet sich nach den für Betriebsratsanhörungen geltenden Grundsätzen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen nicht allein deshalb unwirksam ist, weil der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entgegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a.F. (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) nicht unverzüglich über seine Kündigungsabsicht unterrichtet oder ihr das Festhalten an seinem Kündigungsentschluss nicht unverzüglich mitgeteilt hat.
Die Beklagte beantragte im Dezember 2016 die behördliche Zustimmung zu einer ordentlichen
Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung für BAG nicht abschließend möglich - Rückweisung der Sache an das Berufungsgericht
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2018
[Aktenzeichen: 5 Sa 458/17]
- BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
[Aktenzeichen: 2 AZR 700/15]) - Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten
(Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2015
[Aktenzeichen: 10 Ca 4027/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26819
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26819
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.