wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.07.1971
2 AZR 250/70 -

Arbeitszeugnis: Arbeitgeber entscheidet über die Formulierung, muss aber bei der Wahrheit bleiben

Arbeitgeber darf entscheiden, welche Leistungen im Zeugnis besonders betont werden

Ein Zeugnis im einzelnen zu formulieren, ist Sache des Arbeitgebers. Er ist in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften des Arbeitnehmers er hierin mehr hervorheben will als andere. Diesen Grundsatz statuierte das Bundesarbeitsgericht 1971 in einer wegweisenden Entscheidung.

Die Klage einer Arbeitnehmerin gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber blieb damit auch in der Revision ohne Erfolg. Die Klägerin hatte beantragt, dass ihr Arbeitszeugnis um den Passus ergänzt werde, dass sie sich gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen immer einwandfrei verhalten habe.

Formulierung des Zeugnisses obliegt dem Arbeitgeber

Die Richter stellten klar, dass sie eine solche Ergänzung des Zeugnisses nicht erzwingen könne. Ein Zeugnis im einzelnen zu formulieren, sei Sache des Arbeitgebers. Er sei in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften des Arbeitnehmers er hierin mehr hervorheben wolle als andere.

Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen

Das Zeugnis darf nur nichts Falsches enthalten. Es darf auch nichts auslassen, was der Leser eines Zeugnisses erwartet. So darf etwa bei einem ehrlichen Kassierer nicht der Hinweis auf seine Zuverlässigkeit fehlen. Damit sei der vorliegende Sachverhalt, über den die Richter zu entscheiden hatten, aber nicht vergleichbar. Wenn der von der Klägerin gewünschte Zusatz, dass sie sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen immer einwandfrei verhalten habe, fehle, so schließe der Leser des Zeugnisses nicht auf Gegenteiliges, zumal die klagende Arbeitnehmerin ohnehin überwiegend selbständig und gerade nicht in einer Kollegengemeinschaft gearbeitet habe.

Werbung

der Leitsatz

BGB § 630; HGB § 70 (a.F.)

Es liegt dem Arbeitgeber ob, das Zeugnis zu formulieren. Er ist frei bei seiner Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will. Das Zeugnis muss nur wahr sein und darf auch dort keine Auslassungen enthalten, wo der Leser eine positive Hervorhebung erwartet (etwa Ehrlichkeit eines Kassierers).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2011
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht (vt/we)

Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.05.1970
    [Aktenzeichen: 5 Sa 155/70]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 1971, Seite: 1280
BB 1971, 1280
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1971, Seite: 2325
NJW 1971, 2325

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11011 Dokument-Nr. 11011

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11011

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung