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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2020
- 1 ABR 4/19 -
Betriebsvereinbarung kann nicht von Zustimmungsquorum der Belegschaft abhängig gemacht werden
Vom Belegschaftsquorum anhängige Betriebsvereinbarung unwirksam
Arbeitgeber und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Fas entschied das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss.
Die
Regelung widerspricht Strukturprinzipien der Betriebsverfassung
Die Vorinstanzen haben das Begehren abgewiesen. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die normative Wirkung einer
Betriebsrat ist weder an Weisungen noch Zustimmung der Arbeitnehmer gebunden
Danach ist der gewählte
Abgeschlossene Betriebsvereinbarung gilt kraft Gesetzes unmittelbar und zwingend
Eine von ihm abgeschlossene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 29032
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