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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: AuR 2018, 352

Zeitschrift: Arbeit und Recht (AuR),
Jahrgang: 2018, Seite: 352

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuR 2018, 352:

Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom22.02.2018
- 2 Rv 157/17 -

Hausfriedensbruch durch Eindringen von Tierschützern in einen Schweine­zucht­betrieb zur Dokumentation von Gesetzesverstößen nicht strafbar

Dringen Tierschützer in einen Schweine­zucht­betrieb ein, um Verstöße gegen den Tierschutz zu dokumentieren, ist der damit verbundene Hausfriedensbruch gemäß § 34 StGB gerechtfertigt. Dies gilt aber nur, wenn die Gesetzesverstöße bekannt sind und die Behörden trotz dessen nichts unternehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle AuR 2018, 352 wird teils auch als „AuR 18, 352“, „AuR 2018, S. 352“ oder „AuR 18, S. 352“ zitiert.