Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuR 2013, 96
Zeitschrift: Arbeit und Recht (AuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 96
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuR 2013, 96:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom19.07.2012
- 2 AZR 782/11 -
BAG: Arbeitnehmer hat in Ausnahmefällen Anspruch auf Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus der Personalakte
Ein Arbeitnehmer hat nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Beseitigung einer zu Recht erteilten Abmahnung. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die Aufbewahrung der Abmahnung zu unzumutbaren beruflichen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen und die Abmahnung rechtlich bedeutungslos ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuR 2013, 96 wird teils auch als „AuR 13, 96“, „AuR 2013, S. 96“ oder „AuR 13, S. 96“ zitiert.