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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuR 2010, 226
Zeitschrift: Arbeit und Recht (AuR),
Jahrgang: 2010, Seite: 226
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuR 2010, 226:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -
Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit
Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuR 2010, 226 wird teils auch als „AuR 10, 226“, „AuR 2010, S. 226“ oder „AuR 10, S. 226“ zitiert.