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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ArztR 2014, 133

Zeitschrift: ArztRecht (ArztR),
Jahrgang: 2014, Seite: 133

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ArztR 2014, 133:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom27.08.2012
- 5 U 1510/11 -

Fehlerhafte medizinische Behandlung: Haftung des Arztes kann bei verweigerter Zweitbehandlung entfallen

Trotz einer fehlerhaften medizinischen Behandlung kann die Haftung des Arztes ausgeschlossen sein, wenn der Patient im Anschluss die dringend empfohlene fachgerechte Behandlung durch einen anderen Arzt verweigert. Wäre der gesundheitliche Schaden durch die richtige Zweitbehandlung verhindert worden, kann dies dazu führen, dass der erste Arzt auch bei einem groben Behandlungsfehler keinen Schadensersatz leisten muss. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ArztR 2014, 133 wird teils auch als „ArztR 14, 133“, „ArztR 2014, S. 133“ oder „ArztR 14, S. 133“ zitiert.




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