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Arbeitsgericht Wilhelmshaven, Urteil vom 06.06.1968
- Ca 166/68 -
Fristlose Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen Übergewichts
Erscheinungsbild einer Striptease-Tänzerin ist wesentlicher Vertragsbestandteil
Striptease-Tänzerinnen müssen auf ihr Gewicht achten. Tun sie dies nicht, so kann ihnen fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Wilhelmshaven entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt eine
Striptease-Tänzerinnen müssen auf Gewicht achten
Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven führte zunächst aus, dass zwar in einer Bar im ländlichen Raum auch noch "abgerundete Formen" einer
Fristlose, außerordentliche Kündigung war unzulässig
Erfüllt eine Tänzerin nicht die Anforderungen am Erscheinungsbild, so das Amtsgericht, könne der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Arbeitsgericht Wilhelmshaven, ra-online (zt/ArbuR 1969, 157/rb)
Jahrgang: 1969, Seite: 157 AuR 1969, 157
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Dokument-Nr. 16274
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