wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ArbRB 2013, 111

Zeitschrift: Arbeits-Rechts-Berater (ArbRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 111

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
ArbRB 2013, 111:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.11.2012
- 1 AZR 611/11 -

BAG zur Zulässigkeit von Streikmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen

Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungs­abkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig. Dies entschied das Bundes­arbeitsgericht. Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom12.12.2012
- 10 AZR 718/11 -

Bestehen des Arbeits­verhältnisses am 1. Dezember des Jahres als Voraussetzung für Anspruch auf Jahressonderzahlung rechtswirksam

Eine tarifliche Regelung, wonach der Anspruch auf eine Sonderzahlung vom Bestand des Arbeits­verhältnisses am 1. Dezember des Jahres abhängt, benachteiligt Arbeitnehmer, die vor diesem Stichtag wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, nicht unzulässig wegen ihres Alters. Dies entschied das Bundes­arbeitsgericht. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ArbRB 2013, 111 wird teils auch als „ArbRB 13, 111“, „ArbRB 2013, S. 111“ oder „ArbRB 13, S. 111“ zitiert.