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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ArbRB 2013, 102

Zeitschrift: Arbeits-Rechts-Berater (ArbRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 102

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ArbRB 2013, 102:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom06.09.2012
- 2 AZR 372/11 -

Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN kann Kündigungsgrund sein

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen. Auch Beschäftigte, die keiner "gesteigerten", beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterliegen, dürfen es nicht darauf anlegen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Entfaltet ein Arbeitnehmer - und sei es nur außerdienstlich - Aktivitäten dieser Art, kann dies ein Grund für eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber auch kann sein, wenn das Verhalten nicht strafbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeitsgerichts. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ArbRB 2013, 102 wird teils auch als „ArbRB 13, 102“, „ArbRB 2013, S. 102“ oder „ArbRB 13, S. 102“ zitiert.




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