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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ArbRB 2004, 367

Zeitschrift: Arbeits-Rechts-Berater (ArbRB),
Jahrgang: 2004, Seite: 367

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ArbRB 2004, 367:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom24.06.2004
- 2 AZR 461/03 -

Kündigungsschreiben des Arbeitgebers geht trotz urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers zu

Die schriftliche Kündigung eines Arbeitgebers gilt ab dem Zeitpunkt als zugegangen, ab dem sie im Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer urlaubsbedingt abwesend ist oder ob der Arbeitgeber Kenntnis vom Urlaub hatte. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ArbRB 2004, 367 wird teils auch als „ArbRB 04, 367“, „ArbRB 2004, S. 367“ oder „ArbRB 04, S. 367“ zitiert.