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Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 19.02.2016
- 6 Ca 190/15 -
Kündigung eines Bahn-Mitarbeiters wegen Veröffentlichung eines Auschwitz-Fotos auf Facebook mit Kommentar zu Flüchtlingen unwirksam
Trotz Fehlverhaltens fällt Interessenabwägung zugunsten des Arbeitsnehmers aus
Das Arbeitsgericht Mannheim (Kammern Heidelberg) hat entschieden, dass sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung eines Bahn-Mitarbeiters, der bei Facebook ein Auschwitz-Foto mit einem Kommentar zu Flüchtlingen veröffentlicht hatte, für unwirksam erklärt. Das Beschäftigungsverhältnis zur DB Regio besteht demnach fort.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Bahn-Mitarbeiter ein
Arbeitgeber hält Verhalten des Arbeitnehmers trotz Entschuldigung und Rechtfertigung für untragbar
Der Arbeitnehmer hatte sich im Anschluss für die "unüberlegte dumme Tat" vor Zugang der
Satire-Gedanke bei Veröffentlichung nicht unmittelbar erkennbar
Das Arbeitsgericht Mannheim (Kammern Heidelberg) erklärte die
e='header' value='Gericht eklärt Dennoch falle eine abschließend vorzunehmende Abwägung der Interessen der Parteien insbesondere angesichts des ungestörten Verlaufs des Arbeitsverhältnisses über 14 Jahre hinweg auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Kläger unmittelbar danach bei der Beklagten entschuldigt und das WerbungGericht erklärt
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2016
Quelle: ra-online
- Außerordentliche Kündigung eines Polizei-Angestellten wegen Veröffentlichung eines Totenkopf-Fotos auf Facebook unwirksam
(Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 18.09.2013
[Aktenzeichen: 27 Ca 207/13]) - Außerordentliche Kündigung nach unerlaubter Veröffentlichung von Fotografien auf Facebook möglich
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014
[Aktenzeichen: 17 Sa 2200/13])
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Dokument-Nr. 22255
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