wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30.10.2008
14 BV 324/08 -

Gewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig

Mangelnde Gegnerunabhängigkeit

Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig. Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Köln und hat demgemäß dem Antrag der Gewerkschaft ver.di auf Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit der GNBZ stattgegeben.

Die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft ist Voraussetzung für den Abschluss eines wirksamen Tarifvertrags. Die GNBZ hatte im Dezember 2007 zwei Tarifverträge über einen Mindestlohn in der Brief- und Zustellbranche geschlossen.

Keine ausreichende soziale Mächtigkeit der Gewerkschaft

Der Gewerkschaft fehlt es nach Auffassung des Arbeitsgerichts Köln aufgrund personeller Verflechtungen mit der Arbeitgeberseite und aufgrund erheblicher finanzieller Zuwendungen durch diese an der erforderlichen Gegnerunabhängigkeit. Ebenfalls mangelt es der GNBZ an der notwendigen sozialen Mächtigkeit. Denn sie hat bislang weder in einem nennenswerten Umfang Tarifverträge abgeschlossen noch kann angenommen werden, dass sie aufgrund ihrer Organisationsstärke in der Lage ist oder sein wird, Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben. Schließlich kann sie aufgrund fehlender organisatorischer Leistungsfähigkeit ihre satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere die bundesweite Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, nicht erfüllen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des ArbG Köln vom 30.10.2008

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerkschaft | Tariffähigkeit | Tarifvertrag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6932 Dokument-Nr. 6932

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6932

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung