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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2016
15 Ca 1744/16 -

"Negerkuss" bei Kantinen­mitarbeiterin aus Kamerun bestellt - Fristlose Kündigung unverhältnismäßig

Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht gerechtfertigt

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei einer aus Kamerun stammenden Kantinen­mitarbeiterin einen "Negerkuss" bestellt hatte, wegen fehlender vorheriger Abmahnung unverhältnismäßig ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Mitarbeiter des Reiseveranstalters Thomas Cook AG im Februar 2016 in der Kantine gegenüber einer aus Kamerun gebürtigen Kantinenmitarbeiterin einen Schokokuss als "Negerkuss" bestellt. Nach Anhörung des Betriebsrats sprach die Arbeitgeberin aufgrund des Vorfalls die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung des Mitarbeiters aus. Eine vorherige Abmahnung erfolgte nicht. Gegen die Kündigung erhob der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage. Er führte an, den Begriff "Negerkuss" und "Mohrenkopf" wertfrei als Produktbezeichnung bei jeder Bestellung und damit nicht nur gegenüber der aus Kamerun stammenden Kantinenmitarbeiterin zu verwenden. Eine Beleidigung sei von ihm nicht beabsichtigt gewesen

Arbeitsgericht gibt Kündigungsklage statt

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main gab der Kündigungsschutzklage statt und entschied, dass der Arbeitgeber wegen des Begriffs "Negerkuss" keine Kündigung aussprechen dürfe. Jedoch stellte es klar, dass die Äußerung des Mitarbeiters als rassistisch zu werten sei und grundsätzlich eine fristlose als auch verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertige. Sie sei im vorliegenden Fall aber angesichts der fehlenden Abmahnung unverhältnismäßig gewesen.

Unverhältnismäßigkeit der Kündigung aufgrund fehlender Abmahnung

Da das Arbeitsverhältnis mehr als zehn Jahre beanstandungsfrei bestanden habe und die Pflichtverletzung als nicht schwerwiegend zu werten gewesen sei, so das Arbeitsgericht, sei ohne vorherige Abmahnung weder eine außerordentliche fristlose, noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2017
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)

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Kommentare (10)

 
 
Peter Kroll schrieb am 23.09.2017

Das beim Verwenden volksüblicher Bezeichnungen ein Gericht in Erscheinung treten muß, finde ich entartet.

Volker Grube schrieb am 20.09.2017

Dann muss man auch aufpassen, bei wem man im Restaurant ein Zigeunerschnitzel bestellt.

Volker Grube schrieb am 20.09.2017

Dann muss man auch aufpassen, bei wem man im Restaurant ein Zigeunerschnitzel bestellt.

Nicolaus Dinter schrieb am 19.09.2017

Dann dürfte ich ja auch nicht mehr schwarzer oder weißer Schaumkuss sagen, weil schwarz und weiß Rassistisch sind....Es sind Produkte, da ist eine Personifizierung etwas eigenartig. Wenn ich jedes Produkt unter der Lupe betrachte, dann wäre die Frage:

"Wenn Oliven Oel aus Oliven besteht, woraus besteht dann Babyoel???" Also müsste der Gesetzgeber den Begriff Babyoel ja auch als Rassistisch nennen....Wollen wir so weiter machen???

Äh Alter, dicker, wären dann ja auch Beleidigungen??? Also wären Jugendiche ja per se kriminell???....

Norbert schrieb am 01.08.2016

Wie ich sind auch viele mit dem Beriff NEEGERKUSS als Leckerei groß geworden. Bis heute ist es mir unverständlich daß dieses ein Unwort sein soll. Ich bestelle weiterhin Negerküsse und werde nicht schief angesehen - wäre aber echt komisch wenn mit eine Farbige einen aufdrückt...

paul schrieb am 28.07.2016

wenn ich Laden nach einem Pariser frage, staat Kondom, bekomme ich doch auch keinen Franzosen, sondern eine Lümmeltüte.

Michael schrieb am 25.07.2016

Der Sachverhalt ist leider sehr kurz gehalten. Ich kann mir vorstellen, dass der Mitarbeiter sich einen "Spass" erlaubt habt. Eine Abmahnung finde ich in einem solchen Fall ausreichend. Dennoch ist eine solche Wortwahl beleidigend.Und nur weil es derzeit "richtige" Probleme gibt, heisst das nicht das man die "kleinen" unter den Teppich kehren sollte.

werner schrieb am 25.07.2016

Das wird im Moment alles überzogen, mit dem schwarzen piet aus holland fing es an .. dann der Negerkuss.. was kommt als nächstes... wir müßen wieder auf den boden der tatsachen kommen, probleme... richtige probleme gibt es hier genug.. nicht päpstlicher als der papst sein. lassen wir die die kirche im dorf !!

Norbert antwortete am 01.08.2016

Verbot von FRANKFURTER, BERLINER, WIENER - wegen Kanibalismuß??? Hey Gesetzgeber - es reicht!

werner schrieb am 25.07.2016

Das wird im Moment alles überzogen, mit dem schwarzen piet aus holland fing es an .. dann der Negerkuss.. was kommt als nächstes... wir müßen wieder auf den boden der tatsachen kommen, probleme... richtige probleme gibt es hier genug.. nicht päpstlicher als der papst sein. lassen wir die die kirche im dorf !!

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